Zu allen Fragen zum Arbeitsrecht führen wir Beratungen durch und vertreten unsere Mandanten vor den Arbeitsgerichten.
Bei der Beratung stehen Fragen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zu Abmahnungen und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt.
Eine rechtzeitige Beratung kann gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Die Beratung vor dem Ausspruch einer Kündigung kann die Gefahr hoher Abfindungszahlungen reduzieren.
Im Bereich des Arbeitsrechtes und des Einsatzes von Mitarbeitern wird auch zur Kapazitätsplanung, zur Stärkung der Eigenverantwortung der Mitarbeiter, zur erfolgsorientierten Vergütung und zur Überprüfung der Struktur der Mitarbeiter beraten. In den Betrieben werden hierzu Gespräche mit Führungskräften und den Mitarbeitern geführt und es werden Mitarbeiter-Schulungen zu mehreren Themenbereichen angeboten.
Es besteht eine besondere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht der Baubetriebe mit den Besonderheiten:
- Allgemein verbindliche Tarifverträge,
- Urlaubskassenverfahren der SOKA Bau, Urlaubskasse Maler usw.,
- Zusatzversorgung,
- Mindestlohnverordnungen.