In mehreren Gewerken aus dem Baubereich existieren Mindestlohnverordnungen, die zwingende Untergrenzen der Entlohnung der Mitarbeiter vorschreiben.
Oft sind die Entlohnungen unterschiedlich und abhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsort, wie neue Bundesländer und alte Bundesländer. Es gibt auch unterschiedliche Mindestlohn-vergütungen für Helfer/Fachwerker und Mitarbeiter mit einer Gesellenprüfung. In diesem Bereich sind häufig Fragen zur Mindestentlohnung der Mitarbeiter zu klären.
Auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes führt der Zoll Überprüfungen der Mindestlohnzahlungen auf den Baustellen und in den Betrieben durch. Mindestlohnverstöße führen zu hohen Bußgeldzahlungen und Nachforderungen der Sozialversicherung.
Neben den Bußgeldern und den Abgaben findet auch eine sogenannte Gewinnabschöpfung statt, die den vermeintlichen Vorteil der Betriebe durch die Nichteinhaltung der Mindestlohnzahlung ausgleichen will.
Bei den Mandanten der Kanzlei Becker wird in einer präventiven Beratung angestrebt, dass Arbeitszeitregelungen und tatsächliche Arbeitseinsätze so gestaltet werden, dass kein Verstoß gegen die Mindestlohnverordnung vorliegt.
Die Kanzlei Becker vertritt Mandanten auch bei Verstößen gegen die Mindestlohnverordnung in einem Bußgeldverfahren.
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