Urlaubskasse, Zusatzversorgung

Im Baugewerbe gelten besondere Regelungen für den Urlaub. Im Bauhauptgewerbe, im Malerhandwerk und im Gerüstbauerhandwerk existieren Urlaubs- Zusatzversorgungs- und Sozialkassen. Die zu diesen Gewerken gehörenden Betriebe zahlen monatlich Gelder an die Kasse, die z. B. bei Antritt des Urlaubs des Mitarbeiters abgerufen werden. Da Mitarbeiter in diesen Bereichen häufig den Arbeitsplatz wechseln, ist der Urlaub und auch die Zahlung der Urlaubsvergütung abgesichert.

 

Die Mitgliedschaft in der Urlaubskasse ist aufgrund allgemein verbindlicher Tarifverträge zwingend vorgeschrieben.

 

Wir prüfen für unsere Mandanten, ob sie an dem Urlaubs-, Zusatzversorgungs- bzw. Sozialkassenverfahren teilnehmen müssen.

 

Die Beratung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der Teilnahme an dem Kassenverfahren.

 

Beratungen erfolgen auch zu Fragen der Erstattung von Beiträgen.

 

 



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