Architektenhaftung

Der Architekt oder Ingenieur kann in seiner Tätigkeit einer Vielzahl von Haftungsfragen ausgesetzt sein. Dies sind im Wesentlichen Planungs- und Koordinationsfehler, Haftung für Pflichtverletzungen bei der Bauüberwachung und auch Haftungsfragen im Zusammenhang mit Baukostenüberschreitungen.

 

Im Bereich der Architektenhaftung ist die Kanzlei Becker präventiv in der Beratung der Architekten oder Ingenieure tätig. Potentielle Haftungsfragen werden gemeinsam mit dem Mandanten besprochen und es werden Lösungsmöglichkeiten gesucht die Haftung auszuschließen oder zu minimieren.

 

Die Kanzlei Becker ist auch bei Haftungsfragen für Architekten und Ingenieure sowie für Versicherungen betätigt.



Newsletter

Aktuelle Publikationen

Streitfall Stundenlohn ohne Vereinbarung
Fehlende Stundenlohnvereinbarung, keine Vergütung, Urteil des OLG, Praxistipp, Fazit
Streitfall Stundenlohn Ohne Vereinbarung[...]
PDF-Dokument [225.6 KB]
Handwerker schuldet ein "funktionstaugliches Werk"
Mangelfreies Werk, Vorgaben des Auftraggebers, Urteil: Der Rohbauer haftet für den Schaden, Fehlende Bedenkenanmeldung, Praxistipp
Handwerker schuldet ein „funktionstaugli[...]
PDF-Dokument [221.6 KB]
Druckversion | Sitemap
© Kanzlei Becker