Mit allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann eine Firma die rechtlichen Regelungen festlegen, auf deren Basis sie arbeitet.
AGB sollten auf den konkreten Betrieb des Verwenders abgestellt sein. Jeder Betrieb arbeitet nach eigenen kleinen Regelungen und hat ein ganz individuelles Vorgehen. Die AGB sollten genau diese Regelungen in rechtlich sichere Formulierungen fassen. Aus diesem Grunde ist auch davon abzuraten allgemeine Geschäftsbedingungen einfach zu übernehmen oder vorformulierte Muster ungeprüft auf seinen Briefbogen zu drucken.
Bei den AGBs für Baubetriebe sind auch die speziellen Probleme der Baubranche aufzunehmen, wie z.B.:
- Bindungsdauer eines Angebot
- Voraussetzungen für einen Skontozahlung
- Witterungsbedingungen und Ausführungszeiten
- Abnahme
- Fälligkeit der Vergütung
- Gewährleistungsfristen
- Vorgehen bei Streitigkeiten
AGB´s sind besonders wichtig, da seit einigen Jahren die VOB/C als Abrechnungsgrundlage mit Privatpersonen nicht mehr vereinbart werden kann. Viele Handwerksbetriebe rechnen dennoch auf Basis der Regelungen der VOB/C ab. Eine solche Abrechnung ist jedoch oft rechlich nicht durchsetzbar, z. B.: Übermessensregeln gelten ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht. Im Zuge der Erstellung von AGB´s können Abrechnungsklauseln mit aufgenommen werden und so kann auf Basis der gewohnten Abrechnungen auch weiter kalkuliert und abgerechnet werden.
AGB´s sind auch keine Regelungen für die Ewigkeit, da aufgrund
von gesetzlichen Änderungen einzelne Klauseln unwirksam werden können.