Treten Fehler an der Bauleistung auf, so unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche.
Dabei wird eine außergerichtliche Einigung mit dem Ziel einer Mangelbeseitigung angestrebt. Gelingt dies nicht, so werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten bei einer Mangelbeseitigung durch ein Drittunternehmen geschaffen.
Werden unsere Mandanten mit Gewährleistungsansprüchen konfrontiert, so wird geprüft, ob ein Werkmangel mit Aussicht auf Erfolg bestritten werden kann. Hierzu bedarf es einer Prüfung der vertraglichen Vereinbarung und auch der vermutlichen Ursache des Mangels.