Unsere Aktivitäten zielen darauf ab, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Sollte sich der Gang zum Gericht nicht vermeiden lassen, so erhalten unsere Mandanten vorab eine klare Einschätzung der Chancen und Risiken, sowie eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten des Rechtstreites.
Die Vertretung der Interessen unserer Mandanten erfolgt bundesweit an allen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes.
Aufgrund der Spezialisierung auf baurechtliche und arbeitsrechtliche Fälle verfügen wir über die notwendige Erfahrung, um die Interessen unserer Mandanten gerichtlich durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Sollte es für eine schnelle Lösung ausreichend sein, so wird ein selbständiges Beweisverfahren bevorzugt durchgeführt, um Mängel an einem Gebäude feststellen zu lassen. Bei einem selbständigen Beweisverfahren werden lediglich Tatsachen festgestellt, ohne eine rechtliche Wertung.
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten auch bei einer Streitverkündung in einem gerichtlichen Verfahren. Bei einer Streitverkündung glaubt eine Partei in einem gerichtlichen Verfahren, dass sie eventuell Ansprüche gegen eine dritte Partei geltend machen kann. Damit die Feststellungen in einem solchen Verfahren auch gegen die dritte Partei eine rechtliche Wirkung haben, muss eine sogenannte Streitverkündung ausgesprochen werden. Die streitverkündete Partei hat das Recht, dem Streit beizutreten und ihre Rechtsposition darzustellen, um eventuelle Ansprüche abzuwehren.