Der größte Teil der Rechtstreitigkeiten am Bau dreht sich darum, dass eine Partei eine Vergütung begehrt und die andere glaubt, diese Vergütung nicht zahlen zu müssen. Die Einwendungen gegen die Vergütung können erheblich sein.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen, aber auch bei der Abwehr unberechtigter Werklohnansprüche auf der rechtlichen Grundlage des BGB`s und der VOB.
Die Absicherung von Werklohnansprüchen wird oft vernachlässigt. Sicherungsinstrumente, wie eine Bauhandwerkersicherung oder rechtzeitige Abschlagszahlungen, aber auch die Vereinbarung von Ratenzahlungen führen dazu, dass die Vergütung insgesamt sicherer wird. Generelle Strategien werden in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten erarbeitet.