Wohnungseigentum -


Prüfung von Kauf- und Bauverträgen

 

 

  • Sie möchten sich ein Haus oder eine Wohnung kaufen bzw. diese errichten lassen.
  • Sie haben von dem Verkäufer den Entwurf eines notariellen Vertrages erhalten mit Teilungserklärung und Baubeschreibung.
  • Sie sollten den Inhalt des Kaufvertrages und der beigefügten Unterlagen fachlich prüfen lassen.



 

 

Für den Erwerb von Wohneigentum wenden Sie sehr viel Geld auf. Bei ungünstigen Regelungen oder Lücken im Vertrag können schnell erhebliche Mehrkosten auftreten bzw. von Ihnen nicht gewünschte Veränderungen können ohne Ihre Zustimmung durchgeführt werden.

 

Der Glaube, dass der Notar einen Vertrag geprüft hat und dass damit eine für den Käufer sichere rechtliche Beratung verbunden wird, ist falsch. Der Notar hat lediglich den Auftrag, einen Kauf- bzw. Bauerrichtungsvertrag zu beurkunden. Soweit der Inhalt des Vertrages nicht gegen gesetzliche Reglungen verstößt, wird eine solche Beurkundung auch durchgeführt. Ob sämtliche Regelungen in diesem Vertrag negativ für den Erwerber sind, hat der Notar bei seiner Beurkundung nicht zu beurteilen.

 

Auch ein Kauf- bzw. Bauträgervertrag ist immer ein Vertrag, der zwischen den Parteien ausgehandelt wird. Nicht selten werden dabei sämtliche positiven Regelungen für den Verfasser des Vertrages aufgenommen, während die Käufer sich später mit ungünstigen Regelungen auseinandersetzen müssen.

 

 

  • Wir bieten die Überprüfung von Verträgen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohneigentum an.

 

  • Es wird eine schriftlichen Stellungnahme zu dem Vertrag erstellt der die einzelnen Punkte des Vertrages erläutert. Dabei werden insbesondere die Punkte erläutert, die entweder erklärungsbedürftig sind oder als kritisch betrachtet werden.

 

  • Diese Stellungnahme wird üblicherweise per E‑Mail oder Fax versandt. Danach erfolgt eine Besprechung (telefonisch oder in der Kanzlei) bei der noch offenen Fragen geklärt werden.

 

 

Bzgl. der Kosten für eine Prüfung kommt es immer darauf an, wie umfangreich eine solche Prüfung ist.

 

Es besteht die Möglichkeit, sämtliche Unterlagen per e-mail oder in Papierform zuzusenden. Danach erfolgt ein konkretes Angebot mit den voraussichtlichen Kosten für die Überprüfung. In der Vergangenheit sind durchschnittlich Kosten in Höhe von ca. € 600,00 entstanden.



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