Wohnungseigentum -
Prüfung von Kauf- und Bauverträgen
Für den Erwerb von Wohneigentum wenden Sie sehr viel Geld auf. Bei ungünstigen Regelungen oder Lücken im Vertrag können schnell erhebliche Mehrkosten auftreten bzw. von Ihnen nicht gewünschte Veränderungen können ohne Ihre Zustimmung durchgeführt werden.
Der Glaube, dass der Notar einen Vertrag geprüft hat und dass damit eine für den Käufer sichere rechtliche Beratung verbunden wird, ist falsch. Der Notar hat lediglich den Auftrag, einen Kauf- bzw. Bauerrichtungsvertrag zu beurkunden. Soweit der Inhalt des Vertrages nicht gegen gesetzliche Reglungen verstößt, wird eine solche Beurkundung auch durchgeführt. Ob sämtliche Regelungen in diesem Vertrag negativ für den Erwerber sind, hat der Notar bei seiner Beurkundung nicht zu beurteilen.
Auch ein Kauf- bzw. Bauträgervertrag ist immer ein Vertrag, der zwischen den Parteien ausgehandelt wird. Nicht selten werden dabei sämtliche positiven Regelungen für den Verfasser des Vertrages aufgenommen, während die Käufer sich später mit ungünstigen Regelungen auseinandersetzen müssen.
Bzgl. der Kosten für eine Prüfung kommt es immer darauf an, wie umfangreich eine solche Prüfung ist.
Es besteht die Möglichkeit, sämtliche Unterlagen per e-mail oder in Papierform zuzusenden. Danach erfolgt ein konkretes Angebot mit den voraussichtlichen Kosten für die Überprüfung. In der Vergangenheit sind durchschnittlich Kosten in Höhe von ca. € 600,00 entstanden.