Urlaub

Urlaub ist die zeitweilige Freistellung eines Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Bei der Freistellung wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Der Urlaub dient zum Zwecke der Erholung.


Grundlage der Urlaubsregelungen ist in vielen Fällen das Bundesurlaubsgesetz. Soweit tarifvertragliche Regelungen zu Urlaubsansprüchen, wie im Malerhandwerk oder im Bauhabgewerbe gelten, findet das Bundesurlaubsgesetz nur eine einschränkende Einwendung.


Aus rechtlicher Sicht wirft das Urlaubsrecht, insbesondere Fragen zur Berechnung des Urlaubs, zur Bezahlung des Urlaubs, der Gewährung des Urlaubs und der Übertragung des Urlaubs auf die Folgejahre auf.


Einige Problemkreise sind in den Fachartikeln behandelt.



Urlaub im Malerhandwerk ab dem 01.01.2012
Neue Uralubsregelung im Maler- und Lackiererhandwerk ab 01.01.2012 mit Übergangsregelungen
Urlaub ab 01.01.2012 Malerhandwerk.pdf
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Überstunden - Arbeitszeit - Urlaub
Urlaubssperre, Wünsche des Arbeitnehmers nach bestimmten Urlaubszeiten
ML_08-10_50_Ihre_Rechtsfragen.pdf
PDF-Dokument [109.6 KB]
Urlaubsansprüche bei geringfügiger Beschäftigung
Geringfügig Beschäftigte: welcher Urlaubsanspruch entsteht, wie werden die Urlaubstage berechnet?
ML_06-10_44_Fragen_zum_Urlaub.pdf
PDF-Dokument [112.7 KB]
Übertragen des Uralubs auf das Folgejahr
Übertragen des Urlaubs auf das Folgejahr, Sammeln von Urlaubsanspüchen aus mehreren Jahren
ML_10-08_30_Ihre_Rechtsfragen_aus_der_Pr[...]
PDF-Dokument [49.0 KB]
Betriebsurlaub, unbezahlter Urlaub und Krankheit im Urlaub
Kann Betreibsurlaub angeordnet werden? Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub? Urlaub oder Krankmeldung? Anspruch auf Urlaubsverlängerung bei Krankheit?Rückruf aus dem Urlaub
ML_05-05_47_Ihre_Rechtsfragen_aus_der_Pr[...]
PDF-Dokument [41.4 KB]

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