Urlaub ist die zeitweilige Freistellung eines Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Bei der Freistellung wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Der Urlaub dient zum Zwecke der Erholung.
Grundlage der Urlaubsregelungen ist in vielen Fällen das Bundesurlaubsgesetz. Soweit tarifvertragliche Regelungen zu Urlaubsansprüchen, wie im Malerhandwerk oder im Bauhabgewerbe gelten, findet das Bundesurlaubsgesetz nur eine einschränkende Einwendung.
Aus rechtlicher Sicht wirft das Urlaubsrecht, insbesondere Fragen zur Berechnung des Urlaubs, zur Bezahlung des Urlaubs, der Gewährung des Urlaubs und der Übertragung des Urlaubs auf die Folgejahre auf.
Einige Problemkreise sind in den Fachartikeln behandelt.