Zeitraum: 06.12.17, Ort: Hamburg
Neues Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018
Die Reform bringt für die Bauwirtschaft ab dem 01.01.2018 die
umfangreichsten Rechtsänderungen der letzten Jahre mit sich!
Durch die Reform werden erstmals Regelungen dazu eingeführt,
welche Nachtragsleistungen der Auftraggeber beim BGB-Vertrag einseitig
anordnen kann und wie diese Leistungen zu vergüten sind.
Wichtige Neuregelungen erfolgen auch in Bezug auf die Abnahme,
speziell die Abnahmeverweigerung und das Recht des Auftragnehmers auf
eine Zustandsfeststellung. Daneben wurden das Recht des Auftragnehmers
auf Abschlagszahlungen und die Kündigung des Bauvertrags neu geregelt.
Speziell zu diesem Thema bieten wir unseren Kunden am
Mittwoch, den 6. Dezember 2017 ein Seminar in Hamburg an!
Referent: RA Andreas Becker, Seminargebühr € 179,- (kleine Gruppe!)
Es ist wichtig, dass sich die Kunden vor Inkrafttreten über die neuen
Vorschriften informieren! Bei Bedarf kann auch ein zweites Seminar angeboten werden.
Veranstalter : MEGA Hamburg