Neues Bauvertragsrecht

Zeitraum: 06.12.17, Ort: Hamburg

Neues Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018

 

Die Reform bringt für die Bauwirtschaft ab dem 01.01.2018 die

umfangreichsten Rechtsänderungen der letzten Jahre mit sich!

 

Durch die Reform werden erstmals Regelungen dazu eingeführt,

welche Nachtragsleistungen der Auftraggeber beim BGB-Vertrag einseitig

anordnen kann und wie diese Leistungen zu vergüten sind.

 

Wichtige Neuregelungen erfolgen auch in Bezug auf die Abnahme,

speziell die Abnahmeverweigerung und das Recht des Auftragnehmers auf

eine Zustandsfeststellung. Daneben wurden das Recht des Auftragnehmers

auf Abschlagszahlungen und die Kündigung des Bauvertrags neu geregelt.

 

Speziell zu diesem Thema bieten wir unseren Kunden am

Mittwoch, den 6. Dezember 2017 ein Seminar in Hamburg an!

Referent: RA Andreas Becker, Seminargebühr € 179,- (kleine Gruppe!)

 

Es ist wichtig, dass sich die Kunden vor Inkrafttreten über die neuen

Vorschriften informieren! Bei Bedarf kann auch ein zweites Seminar angeboten werden.

 

 

Veranstalter : MEGA Hamburg

 

 

 

 

 

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