Fachtagung Forschung-Werkstoff-Technik
Zeitraum: 08.12.17 Ort: Nürnberg
Im Rahmen dieser Fortbildung referiere ich bezüglich des neuen Bauvertragsrechts:
Der Gesetzgeber hat das Bau- Wervertragsrecht im BGB umfassend neu geregelt. Die Neuregelungen treten ohne Übergangsregelungen für Verträge in Kraft, die ab dem 01.01.2018 geschlossen werden. Die Überarbeitung des Bauvertragsrechts ist die größte Änderung im Werkvertragsrecht seit IN-Kraft-treten des BGB im Jahr 1900.
Dabei werden u.a. Abnahme, Änderungsanordnung, Abschlagszahlung, Bauhandwerkersicherung u.v.m. teils grundlegend geändert.